Benutzungsordnung
Kleines Benutzer-ABC für Buchwürmchen und ihre Eltern
(Benutzungsordnung der Schulbücherei vom 22.02.2015)
Wer ist für die Bücherei verantwortlich?
Träger der Schulbücherei ist der Schulverein. Er ist für die Organisation der Ausleihe,
Neuanschaffungen und Pflege des Buchbestandes verantwortlich.
Wie viele Bücher dürfen entliehen werden und wie lange?
Wie viele Bücher die Kinder pro Besuch ausleihen dürfen, hängt von der Klassenstufe ab:
1. und 2. Klasse – 1 Buch
3. und 4. Klasse – 2 Bücher
Die entliehenen Bücher müssen beim nächsten Besuch der Bücherei in einwandfreiem
Zustand zurückgegeben werden. Neue Bücher dürfen von den Kindern nur dann
ausgeliehen werden, wenn alle zuvor ausgeliehenen Bücher abgegeben wurden.
Ist ein Buch nach 2 Monaten nicht zurückgebracht worden, erhalten die Eltern eine
„Erinnerung“ über das Hausaufgabenheft bzw. die Postmappe.
Spätestens vor den Sommerferien müssen alle Bücher abgegeben werden.
Pflege und Umgang mit dem Buch
Die Kinder werden dringend gebeten, mit den ihnen anvertrauten Büchern sorgsam
umzugehen. Für beschädigte, stark verschmutzte oder gar verlorene Bücher besteht Ersatzpflicht.
Diese kann wahlweise durch die Neuanschaffung des betreffenden Buches oder eine
zweckgebundene Gebühr in Höhe von 5 Euro geleistet werden. Das Geld wird
ausschließlich für Neuanschaffungen verwendet.
In der Schulbücherei entliehene Bücher dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie
sind ausschließlich für den eigenen Gebrauch bestimmt.
Buchspenden
Unsere Bücherei wird umso attraktiver, je größer und vielfältiger die Buchauswahl ist.
Buchspenden nehmen wir deshalb jederzeit gerne entgegen, sofern die Bücher in gutem
Zustand und nicht älter als 5-10 Jahre sind.
Viel Spaß beim Lesen!
Das Büchereiteam & Schulleitung